Reiseabsicherungen für Konzertreisen
Schadenbeispiel/Reiserücktritt:
Im Vorfeld einer Konzertreise erkrankte eine Reihe von Musikern an Corona und fielen somit für diese gemeinsame Reise aus.
Der Orchester-/Vereinsvorstand beschloss daraufhin die Reise abzusagen bzw. zu verschieben. Allerdings waren schon die Flüge und die Hotels im Umfang von ca. 12.000 € gebucht. Der Verein hatte im
Vorfeld eine Reise-Rücktrittsversicherung speziell für diese Reise abgeschlossen.
Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer für die oben genannten Kosten
Schadenbeispiel/Reiseabbruch:
Während einer Konzertreise musste ein Reiseabschnitt mit einem Reisebus absolviert werden. Der Bus wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem einige Musiker zum Teil schwere Verletzungen
erlitten und somit die Reise nicht fortsetzen konnten.
Der Orchester-/Vereinsvorstand beschloss daraufhin die Reise abzubrechen. Allerdings waren schon die Flüge und die Hotels gebucht – für den Rest der Reise mit einem Umfang von ca. 7.500 €. Der Verein
hatte im Vorfeld eine Reise-Abbruchversicherung speziell für diese Reise abgeschlossen.
Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer für die oben genannten Kosten
Schadenbeispiel/Reisekranken:
Während einer Konzertreise außerhalb Deutschlands musste ein Reiseabschnitt mit einem Reisebus absolviert werden. Der Bus wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem einige Musiker zum Teil
schwere Verletzungen erlitten haben und somit die Reise nicht fortsetzen konnten. Diese Musiker mussten zum Großteil sofort stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Der Verein hatte im Vorfeld eine Reise-Krankenversicherung speziell für diese Reise abgeschlossen.
Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer für die oben genannten Kosten
Alle drei Schadenbeispiel zeigen, wie wichtig eine Absicherung von Gruppenreisen als Orchester/Verein sind. Entsprechende Gruppenversicherungen sollten speziell auf die jeweilige Reise zugeschnitten werden.